Das Rechtsverhältnis ist ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Es regt bei vielen Schlüsselthemen des Verwaltungsrechts einen Perspektivenwechsel an - so etwa bei den Rechtsquellen, bei den subjektiven öffentlichen Rechten, bei den Handlungs- und Organisationsformen der Verwaltung sowie beim Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Inhaltsübersicht:
Erstes Kapitel: Faszinosum Rechtsverhältnis§ 1 Das Rechtsverhältnis im Strudel eines Richtungsstreits
§ 2 Zu Ubiquität und Komplexität von Rechtsverhältnissen
§ 3 Über Herausforderungen und Aufgaben der Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis
Zweites Kapitel:
Wirkungsgeschichtliche Weichenstellungen§ 4 Ältere Entwicklungsstufen
§ 5 Neuere Entwicklungstendenzen
§ 6 Vom Richtungsstreit zur Unverzichtbarkeit
Drittes Kapitel: Grundlagen der Rechtsverhältnislehre
§ 7 Rechtsverhältnistheorie und Rechtsverhältnislehre
§ 8 Leitgedanken der Rechtsverhältnislehre
§ 9 Grundbegriffe der Rechtsverhältnislehre
Viertes Kapitel: Ordnungsrahmen Rechtsverhältnislehre§ 10 Zum Approach der Lehre vom Verwaltungsrechtsverhältnis
§ 11 Entstehung, Entwicklung und Beendigung von Verwaltungsrechtsverhältnissen
§ 12 Der Lebenszyklus verwaltungsvertraglicher Rechtsverhältnisse
Fünftes Kapitel: Rechtsverhältnisse in der Systematik des Allgemeinen Verwaltungsrechts§ 13 Rechtsverhältnisse in der verwaltungsrechtlichen Systembildung
§ 14 Verwaltungsrechtsverhältnisse und subjektive öffentliche Rechte
§ 15 Verwaltungsrechtsverhältnisse und Handlungsformen
§ 16 Exkurs: Verwaltungsrechtsverhältnisse und Steuerungswissenschaft
Sechstes Kapitel: Retrospektiven und Perspektiven§ 17 Entwicklungslinien der Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis
§ 18 Perspektivenerweiterungen und Perspektivenwechsel