Leon Marcel Arno Kahl entwickelt ein Alternativmodell zu den drei vom Rechtswissenschaftler Fritz Baur geprägten sachenrechtlichen Publizitätswirkungen. Zudem schlägt er ein blockchain-basiertes Online-Register für bewegliche Sachen vor, um den Schutz durch Rechtsschein im Recht der beweglichen Sachen dem des Grundbuchs anzunähern.
Dogmatisch wird die Publizität als Prinzip des Sachenrechts nur selten eingehend behandelt. Tatsächlich haben sich Besitz und Eigentum seit Erlass des BGB unentwegt auseinanderentwickelt. Leon Marcel Kahl dringt in diese beiden Lücken. Er entwickelt ein Alternativmodell zu den drei von Fritz Baur geprägten Publizitätswirkungen (Übertragungs-, Vermutungs-, Gutglaubenswirkung). Hiernach bezeichnen Publizitätswirkungen jeden Rechtsvorteil, der an einen erkennbaren Umstand - das Zeichen - knüpft und unabhängig von der materiellen Berechtigung der Parteien gilt. Damit ergeben sich die fünf Wirkungen Erwerb, Erfüllung, Forderung (Gutglaubenswirkungen), Vermutung und Vollstreckung (Umkehrungswirkungen). Der Autor unterbreitet zudem einen Vorschlag für ein Online-Register für bewegliche Sachen. Ein solches sollte aufgeteilt sein in ein Pfandregister zur Erleichterung von Rangkonflikten an nur schwer individualisierbaren Sachen und ein Vollregister, das sich eine Blockchain zunutze machen und sämtliche Publizitätswirkungen vorhalten kann.
Inhaltsübersicht:
Kapitel 1EinführungA. Warum Publizitätswirkungen im Fahrnisrecht?
B. Vorgehensweise
Kapitel 2Die Konzeption einer beschränkten
sachenrechtlichen Publizität
A. Der Publizitätsbegriff - Entwicklung und Abgrenzung
B. Beschränkte sachenrechtliche Publizität im Überblick
C. Warum das Sachenrecht beschränkter Publizität bedarf
D. Die Eckpunkte beschränkter sachenrechtlicher Publizität
E. Zusammenfassung
Kapitel 3Die Wirkungen beschränkter
sachenrechtlicher PublizitätA. Die Erwerbswirkungen
B. Die Erfüllungs- und Verfügungswirkungen
C. Die Forderungswirkungen
D. Die Vermutungswirkungen
E. Die Vollstreckungswirkungen
F. Zusammenfassung
Kapitel 4Die Rechtfertigung der PublizitätswirkungenA. Die Rechtfertigung mittels drittöffentlichen Besitzes
B. Die Rechtfertigung mittels für den Begünstigten erkennbaren Besitzes
C. Der eindeutige Verweis des Besitzes auf ein bestimmtes Sachenrecht
D. Die Herstellung von Publizität durch den Gleichlauf
von Zeichen und Recht
E. Gesamtschau: Güte und Mängel in der Rechtfertigung
der Publizitätswirkungen
Kapitel 5Ein neuer Rechtsscheinträger
für die Publizitätswirkungen?A. Register im geltenden Recht
B. Grundlagen für den eigenen Ansatz eines Online-Registers
C. Eigener Ansatz für ein Online-Register
Kapitel 6Zusammenfassung der Ergebnisse