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Sarah Röhrig
Religiöse Symbole in staatlichen Einrichtungen als Grundrechtseingriffe
2017. XXI, 294 Seiten.
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Die Zulässigkeit religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen hängt insbesondere davon ab, ob die Konfrontation mit ihnen in Grundrechte der Symbolbetrachter eingreift. Die rechtliche Beurteilung erfordert ein genaues Verständnis der tatsächlichen Wirkungen der Symbolkonfrontation. Sarah Röhrig stellt deshalb sozial- bzw. religionspsychologische Forschungsergebnisse in den grundrechtlichen Kontext.