Auf der Basis des geltenden Religionsverfassungsrechtes diskutieren Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann die Notwendigkeit und die Möglichkeiten einer zukunftsfesten Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichtes. Sie muss der wachsenden religiösen Pluralität ebenso gerecht werden wie der religiösen Entwicklung der Schüler. Die Verfasser stellen Optionen vor, die in den religionspolitischen Aushandlungsprozessen zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu bedenken sind.
Arnulf von Scheliha und Hinnerk Wißmann diskutieren die Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des schulischen Religionsunterrichts nach Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes. Sie sichten die vielen guten Gründe, Religion an den Schulen in der Binnenperspektive der Religionsgemeinschaften zu unterrichten. Die wachsende religiöse Pluralität und der demographische Wandel legen allerdings eine Überprüfung der bisher gewohnten Organisation dringlich nahe - gerade wenn man an den besonderen Zielen des Religionsunterrichts festhalten will. Die in diesem Essay vorgelegte Bestandsaufnahme in religionsrechtlicher und theologischer Perspektive zeigt, dass eine zukunftsfeste Veränderung des Religionsunterrichts möglich ist. Schon bisher hat sich der rechtliche Rahmen als hinreichend flexibel erwiesen, um die notwendigen religionspolitischen Aushandlungsprozesse zwischen Staat und Religionsgemeinschaften abzubilden. Für die gebotene Weiterentwicklung des Religionsunterrichts stehen geeignete Pfade bereit.
Inhaltsübersicht:
I. Einleitung: Der schulische Religionsunterricht auf der Schnittstelle von Religion und Politik. Trends und Gegentrends in der Religionspolitik der Gegenwart1. Religionsunterricht - ein spezieller Normalfall der Religionspolitik
2. Seitenpfade
3. Motivlagen
4. These und Perspektive: Vielfalt - Freiheit - Bindung
II. Bestandsaufnahme: Zur Situation des Religionsunterrichts in Deutschland1. Ausgangsbedingungen: Religionsunterricht als besonders gesichertes Schulfach
2. Die tatsächliche Lage des Religionsunterrichts - Parameter und Modellbildung
III. Begründungslinien in Sachen Religionsunterricht1. Die religionsverfassungsrechtliche Begründung. Religionsunterricht als statisches Modell?
2. Die kulturstaatliche Begründung. Protestantischer Paternalismus?
3. Die dialektische Spannung von allgemeiner Schulpflicht und Religionsfreiheit. Religion als Identitätsstifter?
4. Die religionstheoretische Begründung. Religion als anthropologische Konstante?
5. Die Bildung- und sozialisationstheoretische Begründung. Religion als Teil der Bildung?
6. Die Begründungen der Kirchen? Keine Verkündigung?
7. Gegenkonzepte
8. Zwischenergebnis
IV. Religionspolitische Perspektiven zur Weiterentwicklung des Religionsunterrichts1. Religionsunterricht als Gegenstand von Religionspolitik - Zu Akteuren und Instrumenten
2. Modellierung: Differenzierung oder Integration
3. Insbesondere: Vor- und neben dem Religionsunterricht - Studium und Fortbildung
4. Schlussüberlegung: Die religionspolitische Weiterentwicklung des Religionsunterrichts als Vorgabe und Aufgabe