Mit Simulationen können in Verwaltungsverfahren Erkenntnisse über die Wirklichkeit gewonnen werden, ohne die Wirklichkeit selbst zu befragen. In Simulationsprozessen werden Ersatzwirklichkeiten geschaffen, an denen experimentiert wird, um die gewonnenen Ergebnisse sodann auf die Wirklichkeit rückzuübertragen.
Die hergebrachten Erkenntnismittel in Verwaltungsverfahren setzen typischerweise auf Erfahrung; sie orientieren sich an tatsächlichen Beobachtungen aus der Vergangenheit, um Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Damit stoßen sie in einigen Rechtsbereichen jedoch an kognitive Grenzen. Simulationen können hier Abhilfe schaffen, indem sie fiktive Ersatzwirklichkeiten schaffen, an denen experimentiert wird, um die Ergebnisse sodann auf die Wirklichkeit rückzuübertragen. Sarah Jabri untersucht die Charakteristika von Simulationen, ihre Defizitbehaftung und die Funktionsabsicherung als Voraussetzung für die Verfassungsmäßigkeit des Einsatzes von Simulationen in Verwaltungsverfahren.
Inhaltsübersicht:
EinleitungA. Erkenntnisinteresse und Gang der Arbeit
B. Wissen in der Verwaltungsrechtsdogmatik
C. Methode
Teil 1: GrundlagenA. Simulationen: Begriff und Perspektive
B. Absicherung von Erkenntnismitteln als verfassungsrechtliche Aufgabe
C. Zwischenergebnis
Teil 2: Einsatzgebiete von SimulationenA. Grundlagen: Auswahl der Einsatzgebiete und algorithmisierte Technik
B. Hochfrequenzhandel
C. Motorsteuerung von Kraftfahrzeugen
D. Algorithmisierte Medizinprodukte
E. Weiterführende Anwendungsfelder von Simulationen
F. Übergreifende Beobachtungen
Teil 3: Modus der Erkenntnisgewinnung durch SimulationA. Charakteristika: Fünfstufige Simulationsstruktur
B. Definition, Einordnung und Erscheinungsformen von Simulationen
C. Erkenntnisbezogene Defizite von Simulationen
D. Funktionsabsicherung
Teil 4: Validität und Funktionsabsicherung von ErkenntnismittelnA. Analyse materieller Verfassungsgehalte
B. Realbereich: Defizitbehaftung von Erkenntnismitteln
C. Konzept der Funktionsabsicherung von Erkenntnismitteln
Zusammenfassung