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Anne Schneider
Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte
Zur Akzessorietät der §§ 81c Abs. 3, 95 Abs. 2 S. 2, 97, 100d Abs. 5, 100g Abs. 4, 160a StPO zum Zeugnisverweigerungsrecht
2020. XXXIII, 791 Seiten.
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Das deutsche Strafprozessrecht gewährt Vertraulichkeitsschutz bei Ermittlungsmaßnahmen durch Verweise auf Zeugnisverweigerungsrechte. Anne Schneider zeigt, dass das geltende Recht nicht stimmig ist, und schlägt eine Neuregelung vor, die auf den Bezug zum Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet.