Rechtswissenschaft

Theorie der Verfassungsgeschichte

Geschichtswissenschaft – Philosophie – Rechtsdogmatik
Herausgegeben von Ino Augsberg und Michael W. Müller

2023. X, 225 Seiten.

Recht - Wissenschaft - Theorie 17

74,00 €
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fadengeheftete Broschur
ISBN 978-3-16-162198-7
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Wie kann der komplexe Prozess einer »Verfassungshistoriographie« gelingen? Welche wissenschaftlichen Perspektiven und Fragestellungen müssen dazu auf welche Art miteinander verknüpft werden? Diese Fragen beleuchten die hier versammelten Beiträge aus verschiedenen Blickwinkeln: Sie behandeln das Verhältnis der Verfassungsgeschichte zu Geschichtswissenschaft, Rechtsdogmatik, Rechtstheorie, Rechtsphilosophie und Verfassungsvergleichung.
Der Band zielt auf eine durch interdisziplinäre und internationale Perspektiven angereicherte Reflexion über Aufgabe, Bedeutung und Methodik der Verfassungsgeschichte als rechtswissenschaftlicher Disziplin in der Bundesrepublik Deutschland. Vor dem Hintergrund gegenläufiger Befunde, die einerseits die wissenschaftliche Marginalisierung des Fachs konstatieren, andererseits seinen praktischen Bedeutungsgewinn hervorheben, führen die Beiträge des Bandes geschichtswissenschaftliche, philosophische, praktische und beobachtende Zugriffe auf die deutsche Verfassungsgeschichte zusammen. Sie analysieren die strukturellen Herausforderungen der Verfassungshistoriographie und skizzieren grundlegende Ansätze, wie sich diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen lassen.
Inhaltsübersicht
I. Einleitung
Ino Augsberg/Michael W. Müller: Verfassungshistoriographie zwischen Geschichtswissenschaft, Philosophie und Rechtsdogmatik. Zur Einführung

II. Verfassungsgeschichte und Geschichtswissenschaft
Dieter Grimm: Verfassungsgeschichte und Geschichtswissenschaft. Grundgesetz und Verfassungsrechtsprechung in der Geschichtsschreibung der Bundesrepublik – Gabriele Metzler: Zeitgeschichtliche Beobachtungen von Staat und Verfassung – Tim Neu: Inszenierte, vielfältige und vielzeitige Gefüge. Bausteine einer Theorie der Verfassungsgeschichte – Anna-Bettina Kaiser: Szenen einer Ehe – Verfassungshistoriographie zwischen Geschichts- und Rechtswissenschaft. Ein Kommentar

III. Verfassungsgeschichte und Verfassungstheorie
Jens Kersten: Unbehagliche Beobachtungen von Staat und Verfassung – Thomas Vesting: Verfassungsgeschichte als Entwicklungsgeschichte. Ereignis, Einschnitt, Experimentalzusammenhang

IV. Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht
Peter Michael Huber: Verfassungsgeschichte und Verfassungsrecht in der Bundesrepublik Deutschland – Dieter Gosewinkel: Verfassung ohne Geschichtsschreibung. Zur Historiographie des Grundgesetzes

V. Verfassungsgeschichte und Verfassungsvergleichung
Justin Collings: Was nützt Verfassungsgeschichte – und wem? – Tomonobu Hayashi: Zwischen Geschichtsphilosophie und Eigengesetzlichkeit des Rechts: Die Bedeutung der Verfassungsgeschichte für das japanische Verfassungsrecht – Shu-Perng Hwang: Deutsche Verfassungsgeschichte und taiwanesisches Verfassungsrecht. Die ahistorische Rezeption der deutschen Verfassungsrechtsdogmatik in Taiwan und ihre Folgen

VI. Zusammenfassende Betrachtungen und Perspektiven
Stefan Korioth: Verfassungsgeschichte – Gebiet und Karte – Oliver Lepsius: Neues Interesse an Verfassungsgeschichte – Schub für die Interdisziplinarität? Kommentierende Schlussbemerkungen – Bernhard Schlink: Verfassungs-, Kultur- und Mentalitätsgeschichte
Personen

Ino Augsberg ist Inhaber des Lehrstuhls für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.

Michael W. Müller ist Inhaber der Juniorprofessur für Öffentliches Recht mit einem Schwerpunkt auf Rechtsfragen der Digitalisierung an der Universität Mannheim.
https://orcid.org/0000-0002-0427-7205

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