Typisierung als Rechtstechnik im Privatrecht gewährleistet Schutz für den Regelfall, bietet Rechtssicherheit und ist praktikabel. Sie führt gemessen an Einzelfallgerechtigkeit und Normzweck aber auch zu unpassenden Ergebnissen. Kann ein Nachsteuern mit Mitteln der Dogmatik oder KI-gestützter Personalisierung gelingen? Oder ist an Typisierung festzuhalten, weil sie verhindert, dass Privatrecht zu komplex wird?
Wer will schon Regeln, die den Besonderheiten des Einzelfalls und dem eigentlich verfolgten Normzweck nicht gerecht werden? Genau das aber zeichnet typisierende Regeln aus. Sie bringen im Gegensatz zu generalklauselartigeren Regelungen nicht den Normzweck direkter zur Anwendung, sondern verwenden Stellvertretermerkmale, die mit den eigentlich verfolgten Normzielen gerade nur typischerweise, in den als »typisch« zugrunde gelegten Fällen, verbunden sind. Gleichwohl bedient sich das Vertragsrecht aus Gründen der Praktikabilität und der Rechtssicherheit der Typisierung von Schutz etwa im Verbraucher-, Miet-, AGB-, Versicherungs- und Arbeitsrecht. Einen Ausweg verheißt die »Personalisierung« von Recht, die durch Digitalisierung und KI möglich wird. Stephan Seiwerth untersucht die Gesetzestechnik der Typisierung von Schutz im Vertragsrecht aus rechtstheoretischer, rechtshistorischer, rechtsdogmatischer, rechtsökonomischer und rechtspolitischer Perspektive.
Inhaltsübersicht:
A. Was ist Typisierung im Recht?B. Beispiele und Stand der ForschungC. Forschungsfrage, Gang der Darstellung, Abgrenzungen
A. Rechtstheoretische Perspektive: Vor- und Nachteile, Gegenstände typisierender SchutzvorschriftenB. Rechtsvergleichende Perspektive: Alternativen zum typisierten SchutzC. Rechtshistorische Perspektive: Hin zum »Sozialmodell« typisierten Schutzes
D. Rechtsdogmatische Perspektive: Feststellung, Einschränkung und Erweiterung typisierten Schutzes in der RechtsanwendungE. Rechtspolitische Perspektive: Kritiken typisierender Realisierung von Schutzanliegen im VertragsrechtF. Rechtsökonomische Perspektive: Wann ist Typisierung im Vertragsrecht effizient?
A. Komplexität, die Typisierung von Schutz und »personalisiertes Recht«B. Fazit: Typisierter Schutz als komplexitätsreduzierende, humane Gesetzestechnik der Moderne