Bruno Gebhardi entwickelt Steuerungsinstrumente, die das Wissen der Verhaltensökonomie für staatliche Steuerung in Deutschland nutzen. Er zeigt, welche Steuerungsfunktionen diese Instrumente übernehmen können und welche Grenzen sich für ihren Einsatz aus der Verfassung ergeben.
Kann der Staat verhaltensökonomisches Wissen zur Steuerung verwenden? Und falls ja, in welchem Umfang? Bruno Gebhardi demonstriert, dass das Konzept des »Nudging« von Sunstein/Thaler, das diese Art der Steuerung populär gemacht hat, nicht in das deutsche Recht übernommen werden kann. Stattdessen entwickelt er verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente, die sich an den bekannten Instrumentenkategorien des deutschen Verwaltungsrechts orientieren. Er analysiert, welche Funktionen diese in einem Steuerungskonzept übernehmen können und welchen Grenzen des höherrangigen Rechts - insbesondere des Verfassungsrechts - sie dabei unterliegen. Dazu wird der Umgang mit verhaltensökonomisch erforschten Effekten in drei Referenzgebieten betrachtet: dem Datenschutzrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Wahlrecht.
Inhaltsübersicht:
Einleitung
A. Erkenntnisinteresse und Fragestellung
B. Ein steuerungstheoretischer Ansatz als Methode interdisziplinären Arbeitens
1. Kapitel: Die Verhaltensökonomie als rechtswissenschaftlicher Rezeptionsgegenstand
A. Die Verhaltensökonomie
B. Juristische Rezeption der Verhaltensökonomie
C. Zusammenfassung: Die Verhaltensökonomie als Grundlage neuer Steuerungsinstrumente
2. Kapitel: Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente im deutschen Verwaltungsrecht
A. Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente im Kontext des deutschen Verwaltungsrechts
B. Gestaltungen verhaltensökonomisch informierter Instrumente am Beispiel der »Nudges«
C. Zusammenfassung: Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente statt »Nudges«
3. Kapitel: Verhaltensökonomisch informierte Steuerung in Referenzgebieten
A. Wahl der Referenzgebiete und Gegenstand der Analyse
B. Datenschutzrecht - Die Datenschutzgrundverordnung und das europäische Datenschutzgrundrecht
C. Kapitalmarktrecht - Anlageberatung und Privatautonomie
D. Das Wahlrecht und die Kommunikationsgrundrechte - Öffentliche Willens- und Meinungsbildung als »Debiasing«
4. Kapitel: Verhaltensökonomisch informierte Steuerung
A. Verhaltensökonomisch informierte Steuerungsinstrumente
B. Zu den Problemen der »Nudging«-Diskussion
5. Kapitel: Zusammenfassung in Thesen und Ausblick
Zusammenfassung in Thesen
Ausblick