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Johannes Richter
Verschleppte Eröffnung von Insolvenzverfahren
Zur unzulässigen Verlängerung von Insolvenzeröffnungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
2018. XVIII, 325 Seiten.
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Das Eröffnungsverfahren wird bei Unternehmensinsolvenzen vielfach künstlich verlängert, das heißt die Eröffnung wird »verschleppt«. Praktischer Hintergrund ist der finanzielle Nutzen der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Johannes Richter zeigt, dass eine Abkehr von dieser Praxis rechtlich und ordnungspolitisch geboten ist.