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Thomas Wischmeyer
Zwecke im Recht des Verfassungsstaates
Geschichte und Theorie einer juristischen Denkfigur
2015. XX, 467 Seiten.
DOI
10.1628/978-3-16-159734-3 Aufgrund einer Systemumstellung kann es vorübergehend u.a. zu Zugriffsproblemen kommen. Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung. Wir bitten um Entschuldigung für die Umstände.
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Von der teleologischen Auslegung bis zur Zweck-Mittel-Relation: Zwecke sind im Recht ubiquitär. Doch die Suche nach dem zwecksetzenden Subjekt im komplexen Rechtserzeugungsprozess des Verfassungsstaates gilt als aussichtslos. Worauf aber verweist dann die demokratische Idee vom Gesetzeszweck? Anders formuliert: Wer ist der Gesetzgeber?