Christoph Gusy
100 Jahre Weimarer Verfassung
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- 10.1628/jz-2019-0272
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Vor 100 Jahren, am 14. August 1919, trat die Weimarer Verfassung in Kraft. Ein Blick in ihren Text mag überraschen. Sie enthielt zahlreiche bis in unsere Gegenwart aktuelle verfassungsrechtliche Elemente. Allgemeines und gleiches Wahlrecht, Mitwirkung des Volkes an der Gesetzgebung und Partizipationsmöglichkeiten auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen, Anläufe zur einer Kontrolle der Staatsgewalt durch Gerichte einschließlich eines Verfassungsgerichts, Sozialpartnerschaft durch Mitbestimmung, wirtschaftliche und soziale Garantien, Recht auf Bildung und Erziehung unter anderem zu »staatsbürgerlicher Gesinnung« und Völkerversöhnung, Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Förderung der Familien, Chancengleichheit für einzelne benachteiligte Gruppen und im Bildungswesen, vielleicht sogar Ansätze von Nachhaltigkeit.