Gabriele Kett-Straub
Anmerkung
Section: Entscheidungen: Strafrecht
Volume 73 (2018) /
Issue 2,
pp. 101-104
(4)
Published 16.05.2018
Published in German.
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- 10.1628/002268818X15132624257124
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Der BGH beharrt entsprechend seiner inzwischen ständigen Rechtsprechung auf dem Nebeneinander von lebenslanger Freiheitsstrafe und fakultativer Anordnung der Sicherungsverwahrung. Gabriele Kett-Straub (JZ 2018, 101) hält dies für nicht überzeugend, auch wenn sich der Senat nicht mehr allein auf das Wortlautargument (§ 66 StGB) verlässt, sondern immer mehr Begründungsansätze für seine Ansicht bemüht.