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Astrid Stadler

Anmerkung

Section: Entscheidungen: Europarecht. Zivilprozessrecht
Volume 73 (2018) / Issue 2, pp. 94-98 (5)
Published 16.05.2018
DOI 10.1628/002268818X15135943662361
Published in German.
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Summary
Einmal mehr hat sich der EuGH mit Fragen der Gerichtszuständigkeit in Fällen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Veröffentlichung unrichtiger Angaben im Internet befasst. Dabei sieht er keine Notwendigkeit der Unterscheidung von natürlichen und juristischen Personen. Astrid Stadler (JZ 2018, 94) bedauert, dass der Gerichtshof die sogenannte »Mosaiktheorie« der Zuständigkeitsbegründung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen (noch) nicht generell verworfen hat und erörtert deren Bedeutung auch für Streudelikte in anderen Rechtsbereichen.