Rike Sinder
Anthropozänes Verfassungsrecht als Antwort auf den anthropogenen Klimawandel
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- 10.1628/jz-2021-0362
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Das BVerfG (teilweise abgedruckt in JZ 2021, 1113 in diesem Heft) hat den Gesetzgeber in einer ebenso überraschenden wie innovativen Entscheidung verpflichtet, die Verminderung der CO2-Emissionen nicht auf die lange Bank zu schieben. Hierfür bemühte es gleich zwei neue dogmatische Figuren: Die »intertemporale Freiheitssicherung« sowie die »eingriffsähnliche Vorwirkung«. Zugleich wurde das Pariser Klimaziel verfassungsrechtlich verankert. Damit hebt das BVerfG ein veritables Klimaschutzverfassungsrecht aus der Taufe, das verfassungsrechtliches Raum-, Zeit- und Risikodenken neu vermisst.