Ulrich Häde
Art. 136 AEUV - eine neue Generalklausel für die Wirtschafts- und Währungsunion?
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- 10.1628/jz-2011-0031
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Der mit dem Vertrag von Lissabon in das Unionsrecht eingefügte Art. 136 AEUV gilt manchen als neue »Wunderwaffe« der Kommission. Auch von einem »Breitbandantibiotikum« war schon die Rede. Die Unionsorgane wollen Art. 136 AEUV einsetzen, um von anderen primärrechtlichen Regelungen abzuweichen. Der Beitrag untersucht, ob die neue Vorschrift tatsächlich halten kann, was sich Kommission und Rat von ihr versprechen.