Michael Kubiciel
Aufhebung des § 219a StGB und Kassation von Strafurteilen: Eine verfassungsrechtliche Analyse
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- 10.1628/jz-2022-0320
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Der Gesetzgeber hat nach langer und windungsreicher Debatte das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Den verfassungsrechtlich gebotenen Zielen des § 219a StGB soll das Heilmittelwerbegesetz Rechnung tragen, das dazu jedoch wenig geeignet ist. Dies führt zu neuen Rechtsunsicherheiten und verkürzt den ohnehin schon schmalen Spielraum für zusätzliche Reformen im Umfeld der §§ 218 ff. StGB. Die vom Gesetzgeber verfügte Aufhebung aller auf § 219a StGB basierenden Verurteilungen ist historisch beispiellos und könnte dennoch Schule machen.