Georg Bitter
Aufschub des Verjährungsbeginns bei unklarer und klarer Rechtslage? Grenzen der Rückforderung von Abschlussentgelten beim Darlehen
- article PDF
- available
- 10.1628/002268815X14210827759264
Summary
Authors/Editors
Reviews
Summary
Der XI. Zivilsenat des BGH (JZ 2015, 206, in diesem Heft) hat entschieden, dass im Rahmen des § 199 Abs. 1 BGB ein Aufschub des Verjährungsbeginns nicht nur recht weitgehend bei unklarer Rechtslage, sondern auch in Fällen geklärter Rechtslage in Betracht kommt, wenn nämlich der Anspruchsverfolgung eine (frühere) höchstrichterliche Rechtsprechung entgegenstand. Damit kann einem auf die höchstrichterliche Rechtsprechung vertrauenden Kaufmann für zehn zurückliegende Jahre die Kalkulationsgrundlage für seine Geschäfte entzogen werden.
Matthias Klatt: Die praktische Konkordanz von Kompetenzen. Entwickelt anhand der Jurisdiktionskonflikte im europäischen Grundrechtsschutz
Matthias Klatt: Die praktische Konkordanz von Kompetenzen. Entwickelt anhand der Jurisdiktionskonflikte im europäischen Grundrechtsschutz