Herbert Roth
Beweislastprobleme um Verletzungen der Aufklärungspflicht bei Kapitalanlagen
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- 10.1628/002268815X14434283320518
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Klärt die beratende Bank einen Anlageinteressenten über ihr zugeflossene Rückvergütungen nicht auf, so verletzt sie den Beratungsvertrag. Der Anleger kann aber die erforderliche Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und einem durch den Anlageerwerb entstandenen Schaden häufig nicht beweisen. Der Beitrag befasst sich mit der Legitimität einer beweisrechtlichen Besserstellung des fehlerhaft beratenen Anlegers durch eine richterrechtliche Beweislastumkehr.