Law
BGH, Urteil v. 24. 2. 2021 – VIII ZR 36/20 (OLG Stuttgart).
Volume 76 (2021) / Issue 21,
pp. 1054-1062 (9)
Published 28.10.2021
Der Entscheidung des BGH zufolge besteht für sogenannte Kilometerleasing-Verträge kein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 506 BGB (a.F.). Auch eine analoge Anwendung von dessen Abs. 2 Nr. 3 lehnt der Senat ab, ebenso wie das Entstehen eines vertraglichen Widerrufsrechts aufgrund der Überreichung einer »Widerrufsinformation« durch den Leasinggeber. Moritz Pöschke (JZ 2021, 1062) hält die ausführlich begründete Entscheidung für gut vertretbar, sieht im Hinblick auf die Gesetzesmaterialien das Ergebnis aber nicht als so zwingend an wie vom Senat und Teilen des Schriffttums behauptet.