BGH, Urteil v. 26. 11. 2019 – 2 StR 557/18 (LG Limburg).
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- 10.1628/jz-2020-0313
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Wenn ein verurteilter Straftäter während einer vollzugsöffnenden Maßnahme erneut eine Straftat begeht, so stellt sich – jedenfalls im Falle schwerwiegender Taten auch in der Medienöffentlichkeit – stets die Frage, ob die Gewährung der Vollzugslockerung auf einer fehlerhaften (Rückfall-)Prognose beruhte. Der BGH hat die in einer solchen Konstellation ergangenen Verurteilungen von Justizvollzugsbediensteten wegen fahrlässiger Tötung aufgehoben. Johannes Kaspar (JZ 2020, 959) stimmt vor dem Hintergrund des Charakters der von den Vollzugsbeamten vorzunehmenden Kriminalprognosen dem BGH uneingeschränkt zu und mahnt die Formulierung von Standards für solche Prognoseentscheidungen an.