BGH, Urteil v. 28. 6. 2017 – 5 StR 20/16 (LG Göttingen)
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- 10.1628/002268818X15130774893728
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Im Strafverfahren zum sogenannten Göttinger Transplantationsskandal ging es um den Vorwurf eines versuchten Totschlags durch den angeklagten Arzt, der die Warteliste für Lebertransplantationen durch Falschangaben zugunsten seiner Patienten manipuliert hatte. Detlev und Irene Sternberg-Lieben (JZ 2018, 32, in diesem Heft) erörtern die verfassungsrechtlichen und(medizin-)strafrechtlichen Problemkreise und widersprechen dem Urteil des BGH, der den Freispruch des Landgerichts bestätigt hat.