BGH, Urteil v. 29. 7. 2021 – III ZR 179/20 (OLG Nürnberg).
Section: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Volume 77 (2022) /
Issue 5,
pp. 251-260
(10)
Published 24.02.2022
Published in German.
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- 10.1628/jz-2022-0089
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Die Klägerin setzte sich gerichtlich gegen die Löschung eines ihrer Posts und die Teilsperrung ihres Benutzerkontos durch Facebook zur Wehr. Der BGH gibt ihr letztinstanzlich recht, hält aber die Betreiber sozialer Netzwerke grundsätzlich für berechtigt, auch über gesetzliche Vorgaben hinaus Kommunikationsstandards vorzugeben, wenn diese – anders als im entschiedenen Fall – in den Nutzungsbedingungen klar geregelt sind und im Fall der Löschung betroffenen Nutzern (unter anderem) die Möglichkeit zur Gegendarstellung eingeräumt wird. Benjamin Raue (JZ 2022, 232, in diesem Heft) hält die Entscheidung für eine gelungene Umsetzung der Vorgaben des BVerfG zur unter bestimmten Voraussetzungen gesteigerten Grundrechtsbindung Privater.