BGH, Urteil v. 5. 11. 2020 – I ZR 193/19 (LG Hamm).
Section: Entscheidungen: Bürgerliches Recht
Volume 76 (2021) /
Issue 15,
pp. 784-787
(4)
Published 10.08.2021
Published in German.
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- 10.1628/jz-2021-0279
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Der I. Zivilsenat des BGH will die Grundsätze des Bereicherungsausgleichs in Anweisungsfällen nur anwenden, wenn zwei Leistungsbeziehungen vorliegen und die beiden geschuldeten Leistungen aufgrund einer Anweisung durch ein und dieselbe Zuwendung des Angewiesenen an den Zuwendungsempfänger erfüllt werden sollen. Jan Wilhelm (JZ 2021, 787) hält das Urteil für falsch und sieht in ihm einen Beleg für Unsicherheiten der von der Rechtsprechung entwickelten Dogmatik für den Bereicherungsausgleich in Dreiecks-Konstellationen.