Oliver Lepsius
Brauchen wir einen Schutz des abstrakten Vertrauens in die Geltung von Gesetzen? Replik auf Lothar Michael JZ 2015, 425 ff.
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- 10.1628/002268815X14242569232639
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Mit dem Beschluss des BVerfG vom 17. 12. 2013 (JZ 2014, 510) sind weder Lothar Michael noch ich zufrieden, das allerdings aus unterschiedlichen Gründen: Michael hält den Beschluss zwar für unzureichend begründet, in der Sache jedoch für richtig; ich halte ihn nicht nur für unzureichend begründet, sondern überdies in der Sache für falsch. Lothar Michael gibt dem Ergebnis des Ersten Senats eine andere Begründung: den Schutz des abstrakten Vertrauens in die Geltung von Gesetzen. Dafür aber besteht weder ein praktischer Bedarf noch stünde ein solcher Schutz mit dem Grundgesetz im Einklang.