Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268812800785463
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Das Grundsatzurteil des elften (bankrechtlichen) Senats zur Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation führt die einschlägige Rechtsprechung des zweiten (gesellschaftsrechtlichen) Zivilsenats fort. Dabei setzt es einen wichtigen Markstein, indem es falsche Pressemeldungen für haftungsträchtig erklärt und für den Ersatz des sog. Kursdifferenzschadens auf den Nachweis der Erwerbskausalität verzichtet. Anlegerklagen dürfte damit in größerem Umfang als bisher Erfolg beschieden sein. Gregor Bachmann (JZ 2012, 578) hält die Entscheidung im Ergebnis für beifallswürdig.