Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X13905610413277
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In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um den Zugewinnausgleichsanspruch einer geschiedenen Ehefrau hinsichtlich eines Lottogewinns des Ehemannes, den dieser nach acht Jahren Trennungszeit erzielt hatte. Der BGH hat die Ausgleichspflicht gemäß § 1378 Abs. 1 BGB bejaht. Marina Wellenhofer (JZ 2014, 311) hält die Entscheidung vor dem Hintergrund der geltenden Regelung des Zugewinnausgleichs für nachvollziehbar, sieht aber erheblichen Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers.