Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X13929738762985
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Der BGH hat eine Vertragsklausel zur Bezahlung von Gaslieferungen für unwirksam erklärt, da diese die Möglichkeit der (Bar-) Überweisung nur bei Jahreszahlung eröffnet hat. Peter Rott (JZ 2014, 358) stimmt zu und erwägt die Verallgemeinerungsfähigkeit der Begründung im Sinne eines Leitbilds des einkommensschwachen Verbrauchers.