Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X13981767040841
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In einer vieldiskutierten Entscheidung hat der BGH erneut und unter modifizierten gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Frage nach Gewährleistungsansprüchen bei Schwarzarbeiten Stellung genommen und sie verneint. Andreas Spickhoff und Gesa Franke (JZ 2014, 465) stimmen dem im Ergebnis – unter funktionalen Aspekten, nicht aus Gründen der unterschiedlichen gesetzestechnischen Platzierung des Verbotes der Schwarzarbeit – zu und wenden sich weiterhin offenen bzw. wieder offen erscheinenden Folgefragen zu.