Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X13995421377972
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Der Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB gehört zu den Kernmaterien des Nachbarrechts. Gerade bei Wasserschäden bereitet dessen Reichweite große Schwierigkeiten. Der BGH setzt mit seinem Urteil den Kurs der Mehrfachanalogien konsequent fort. Markus Würdinger (JZ 2014, 690) nimmt dies zum Anlass, das Gesamtbild zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch in den WEG-Fällen aufzuarbeiten und dogmatische Schwächen offenzulegen.