Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X14095840292708
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In dem vom BGH entschiedenen Fall war die Klägerin an Depressionen erkrankt, nachdem ihr der beklagte Oberarzt von der vererbbaren Krankheit ihres geschiedenen Ehemanns und Vaters ihrer Kinder berichtet hatte. Entgegen der Vorinstanz lehnt der BGH einen Schadensersatzanspruch ab. Christian Katzenmeier und Tobias Voigt (JZ 2014, 900, in diesem Heft) stimmen im Ergebnis zu und sehen eine über die konkrete Fallkonstellation hinausgehende Bedeutung der Entscheidung.