Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268814X14111363528842
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Der BGH bleibt mit der Entscheidung zur Nichtvererblichkeit eines Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts auf der Linie seiner bisherigen Rechtsprechung. Claudia Schubert (JZ 2014, 1056) kritisiert die starke Betonung der Genugtuungsfunktion eines solchen Entschädigungsanspruchs und hält die Entscheidung für einer konsistenten Rechtsentwicklung nicht zuträglich.