Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268815X14243508462090
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Der BGH hatte in einem Fall der Veröffentlichung erkennbar rechtswidrig erlangter privater E-Mail-Nachrichten das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Politikers mit den Grundrechten des Presseunternehmens abzuwägen. Karl-Heinz Ladeur (JZ 2015, 307) hält die Entscheidung zugunsten des Informationsinteresses der Öffentlichkeit im Ergebnis für richtig, kritisiert jedoch die Veröffentlichung des Wortlauts der E-Mails und in grundrechtsdogmatischer Hinsicht die auch in der Begründung des Senats zum Ausdruck kommende zunehmende Kumulation von Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.