Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268816X14506932240263
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Der Dreispringer Charles Friedek kann nach der Entscheidung des BGH vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) dem Grunde nach Schadensersatz wegen der Nichtnominierung für die Olympischen Spiele in Peking im Jahr 2008 verlangen. Jens Adolphsen (JZ 2016, 55) stimmt den materiellrechtlichen Ausführungen des BGH im wesentlichen zu und sieht darin, dass der DOSB nach wie vor keine Schiedsvereinbarungen für Nominierungsstreitigkeiten abschließt, ein in sportrechtspolitischer Hinsicht widersprüchliches Verhalten und eine Erschwerung des Rechtsschutzes für Sportler.