Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268816X14507812326819
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Der BGH setzt seine Rechtsprechung zur Unterhaltsverpflichtung des einer Fremdinsemination zustimmenden Mannes gegenüber dem hieraus entstehenden Kind fort. Dies gilt auch, wenn er weder zur Zeit der Geburt mit der Mutter verheiratet war noch die Vaterschaft anerkannt hat. Dagmar Coester-Waltjen (JZ 2016, 101) beleuchtet die Voraussetzungen der Annahme eines berechtigenden Vertrages zu Gunsten des Kindes und erörtert die Möglichkeiten des Wegfalls einer Rechtsbindung. Auch wenn der BGH zu Recht eine Verantwortungskonstanz desjenigen einfordert, der zur Entstehung eines Kindes-und sei es auch nur durch einen Willensakt-beiträgt, zeigt sich deutlich die Notwendigkeit einer Reform im Bereich der Eltern-Kind-Zuordnung.