Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268816X14582984629955
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Der BGH hat dem Unterlassungsbegehren des Klägers stattgegeben, das sich gegen unerwünschte Werbung in automatisch generierten Bestätigungs-E-Mails der beklagten Versicherung richtete. Michael Heese (JZ 2016, 529) sieht die Entscheidung auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung und erörtert die unionsrechtlichen Vorgaben sowie die potenzielle Bedeutung des Streitwertrechts für die Rechtsdurchsetzung im Bereich der unerwünschten Werbung.