Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268816X14752373179954
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Der BGH erörtert in seiner Entscheidung mehrere für den Immobilienkauf bedeutsame dogmatische Probleme, namentlich das Verhältnis von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss, die Bedeutung der Formvorschrift des § 311b BGB für die Auslegung des Vertrags sowie das Verhältnis von Gewährleistungsrecht und Verschulden bei Vertragsschluss. Florian Faust (JZ 2016, 1012) stimmt dem Urteil im Ergebnis zu, hält die Begründung jedoch für teilweise verfehlt.