Bürgerliches Recht
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- 10.1628/002268817X14870685890956
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Zuschauer, deren Verhalten im Stadion – im zu entscheidenden Fall das Werfen von Sprengkörpern – dazu führt, dass gegen den veranstaltenden Verein eine Verbandsstrafe verhängt wird, können nach dem Urteil des BGH auch insoweit in Regress genommen werden. Marc-Philippe Weller, Nina Benz und Roman Wolf (JZ 2017, 237, in diesem Heft) beleuchten die verschiedenen Fallgruppen der Haftung des Veranstalters, begrüßen die Entscheidung des BGH zum Zuschauer-Regress und erörtern deren Konsequenzen.