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Bürgerliches Recht

Section: Rulings
Volume 72 (2017) / Issue 18, pp. 894-897 (4)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268817X15036746445759
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  • 10.1628/002268817X15036746445759
Summary
Die viel beachtete Entscheidung des BGH dreht sich um die Frage der Eintragungsfähigkeit im Vereinsregister. Die Vorinstanzen hatten sie für einen Verein, der neun Kindertagesstätten betreibt, verneint, da dieser wirtschaftlich tätig sei. Der BGH hat dagegen die Eintragungsfähigkeit bejaht. Rainer Hüttemann (JZ 2017, 897) stimmt der »subjektiven Vereinsklassenabgrenzung« des BGH im Ergebnis zu und begrüßt den durch diese möglichen Gleichlauf von Zivil- und Steuerrecht im Bereich von »Non-Profit-Organisationen".