Bürgerliches Recht
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- 10.1628/jz-2011-0024
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Der BGH musste in seiner Entscheidung einmal mehr zwischen der Freiheit medialer Berichterstattung und dem Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen abwägen. Nach Auffassung von Johannes Caspar (JZ 2011, 211) verkennt der Senat die Schwere des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht durch Meldungen in Online-Archiven und gewichtet andererseits die Gefährdung der Medienfreiheit zu stark.