Bürgerliches Recht
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- 10.1628/jz-2011-0043
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Die Entscheidung des BGH behandelt anhand einer mietvertraglichen Konstellation eine grundsätzliche Problematik des Schuldrechts. Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine nicht vertragsgemäße Leistung in den Verantwortungsbereich des Gläubigers der Leistung fällt, so dass dessen Gegenleistungspflicht (vollständig) aufrechterhalten bleibt. Felix Maultzsch (JZ 2011, 429) hält das Urteil zwar im Ergebnis für richtig, kritisiert aber den Rückgriff des BGH auf den Gedanken der Risikoverteilung nach Sphärengesichtspunkten.