Bürgerliches Recht
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- 10.1628/jz-2012-0010
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Der BGH hat erstmals zur Bewältigung von Unterhaltskonflikten zwischen Erst- und Zweitfamilie entschieden, nachdem das BVerfG die bisherige Konkretisierungspraxis unter Anwendung der Dreiteilungsmethode als unzulässige Rechtsfortbildung verworfen hatte. Für gleichrangige Unterhaltsberechtigte wird sich im praktischen Ergebnis indes wenig ändern. Anne Röthel (JZ 2012, 750) sieht darin gleichwohl einen Gewinn.