Bürgerliches Recht. Datenschutzrecht
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- 10.1628/002268814X14107953702541
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Die Entscheidung des BGH adressiert die Frage nach der Reichweite des Auskunftsanspruchs aus § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BDSG im Kontext einer Bonitätsprüfung durch Auskunfteien (Scoring). Streitig war, ob und inwieweit die Auskunftspflicht auch die zugrundeliegende Score-Formel umfasst. Die Antwort hierauf hat weitreichende Bedeutung für den Schutz der Betroffenen, das Geschäftsmodell von Auskunfteien und das Funktionieren der Wirtschaft, die sich auf Bonitätsprognosen verlässt. Boris P. Paal (JZ 2014, 1006) begrüßt die durch das Urteil bewirkte Rechtssicherheit im Spannungsverhältnis von Transparenzdesiderat und Geschäftsgeheimnisschutz.