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Bürgerliches Recht. Insolvenzrecht

Section: Rulings
Volume 68 (2013) / Issue 20, pp. 996-998 (3)
Published 09.07.2018
DOI 10.1628/002268813X13802745339230
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  • 10.1628/002268813X13802745339230
Summary
Nach der Entscheidung des BGH sind Klauseln, die die Lösung vom Vertrag im Fall der Insolvenzeröffnung oder des Insolvenzantrags vorsehen, unwirksam. Peter von Wilmowsky (JZ 2013, 998) hält das verfolgte Anliegen, die Ansprüche des Insolvenzschuldners als Haftungsmasse zu erhalten, für richtig, kritisiert jedoch die Begründung über das Insolvenzvertragsrecht, dessen Anwendungsbereich zu schmal sei für eine Erfassung sämtlicher insolvenzbedingter Rechtsgestaltungen.