Bürgerliches Recht. Urheberrecht
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- 10.1628/002268813X13746510564792
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Der BGH entscheidet sich für den Fortbestand von Unterlizenzen beim Wegfall der Hauptlizenz und begründet dies mit dem Sukzessionsschutz des § 33 UrhG. Florian Jotzo (JZ 2013, 797) zeigt, dass es näher gelegen hätte, dieses Ergebnis mit dem Abstraktionsprinzip zu begründen, und welche Schlüsse das Urteil im Hinblick auf den »dinglichen Charakter« von Nutzungsrechten zulässt.