Bürgerliches Recht. Urheberrecht
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- 10.1628/002268816X14664316855981
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Der BGH hält die pauschale hälftige Beteiligung der Verleger am Vergütungsaufkommen nach den Verteilungsplänen Wissenschaft der VG Wort für willkürlich i. S. von § 7 Satz 1 UrhWG. Haimo Schack (JZ 2016, 693) kritisiert, dass die EU-rechtlich nicht zwingende Auslegung des BGH die Urheber mittelfristig nicht besser stellt, sondern den Bestand der VG Wort gefährdet. Der Gesetzgeber ist aufgerufen, so schnell wie möglich dafür zu sorgen, dass die Verleger auch künftig an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen partizipieren können.