Bürgerliches Recht. Zwangsvollstreckungsrecht
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- 10.1628/002268813X13802644028877
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Die Entscheidung des BGH zur Beachtlichkeit des Erfüllungseinwands im Verfahren der Individualvollstreckung liegt in der Grundaussage auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung. Joachim Münch (JZ 2013, 1057) kritisiert den Widerspruch zum Prinzip der Formalisierung der Zwangsvollstreckung, arbeitet die Besonderheiten der vorliegenden Konstellation eines für vollstreckbar erklärten Schiedsspruchs heraus und beschreibt die missliche Lage des Titel-Inhabers, dem systemwidrige prozessuale Initiativlasten aufgebürdet werden.