Matthias Fervers
Bürgschaft und Verbraucherschutz: Irrwege und Auswege
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- 10.1628/acp-2022-0024
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Die Frage, ob ein Bürgschaftsvertrag den verbraucherschützenden Widerrufsfristen unterfällt, ist bereits seit Jahrzehnten Gegenstand intensiver Diskussionen. Nachdem sich vor dem Inkrafttreten der Verbraucherrechte-RL eine deutlich herrschende Meinung zugunsten der Anwendung der §§ 312 ff. BGB a.F. herausgebildet hatte, hat der BGH mittlerweile eine Kehrtwende vollzogen und ein Widerrufsrecht des Bürgen nach neuerer Rechtslage verneint (II). Dieser Beitrag soll zeigen, dass weder die Lösung des BGH noch die vielfach befürwortete Anwendung der §§ 312 ff. BGB zu befriedigenden Ergebnissen führen (III.) und soll im Anschluss der Frage nachgehen, wie stattdessen de lege lata und insbesondere de lege ferenda ein sachgerechter Schutz des Bürgen sichergestellt werden kann (IV.).