BVerfG, Beschluss v. 23. 10. 2018 – 1 BvR 2523/13, 595/14
Section: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Verwaltungsrecht
Volume 74 (2019) /
Issue 2,
pp. 88-92
(5)
Published 16.01.2019
Published in German.
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- 10.1628/jz-2019-0035
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In den durch die zwei verfahrensgegenständlichen Verfassungsbeschwerden angegriffenen Urteilen hatten Verwaltungsgerichte jeweils die Versagung der behördlichen Genehmigung einer Windkraftanlage bestätigt. Die Gerichte waren von einer Unaufklärbarkeit des Sachverhalts mittels fachwissenschaftlicher Erkenntnisse ausgegangen und hatten daher die Beurteilung der Behörden zugrunde gelegt. Das BVerfG sieht darin keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie der Beschwerdeführer. Johannes Buchheim (JZ 2019, 92) stimmt zu und begrüßt die Sensibilität des Senats für die Aufgabenverteilung zwischen Verwaltung und Gerichten.