BVerfG, Kammerbeschluss v. 30. 9. 2018 – 1 BvR 2421/17 (Leitsätzed. Redaktion).
Section: Entscheidungen: Verfassungsrecht. Zivilprozessrecht
Volume 74 (2019) /
Issue 8,
pp. 409-412
(4)
Published 29.04.2019
Published in German.
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- 10.1628/jz-2019-0150
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Mit dem Vorwurf, im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes über mehrere Wochen einseitige »Geheimverfahren« durchzuführen, ohne die Gegenseite anzuhören oder zu informieren, tritt das BVerfG in zwei Kammerbeschlüssen einer zivilgerichtlichen Praxis in Presse- und Äußerungssachen entgegen. Ekkehard Schumann (JZ 2019, 398, in diesem Heft) hält die Entscheidungen im Ergebnis für uneingeschränkt begrüßenswert und unterzieht die Begründungen einer differenzierten Würdigung.